Fährtenarbeit, Unterordnung und Schutzdienst, das sind die drei Elemente des Gebrauchshundesports. Kaum ein anderer Sport ist mit so vielen Vorurteilen belastet wie der Gebrauchshundesport. Dabei ist es die älteste Hundesportart überhaupt und wohl auch die, die den Hunden am meisten abverlangt. Es ist die Sportart, die den Trieben und Veranlagungen der Hunde in ihrer Ursprünglichkeit am nächsten kommt. Aufgeteilt in den Bereichen Fährtenarbeit (Abt. A), Unterordnung (Abt. B.) und Schutzdienst (Abt. C) werden vielfältige Anforderungen an den Hund gestellt.

Fährtenarbeit IGP I bis IGP III:

Bei der Fährtenarbeit gilt es 300 bis 600 Schritte lange Fährten zu verfolgen und bis zu drei Gegenstände zu erkennen und anzuzeigen/zu verweisen.

Unterordnung:

Die zweite Abteilung ist die Unterordnung.
In Übungen wie der  Freifolge, Sitz-, Platz- und Stehübungen aus der Bewegung sowie Apportierübungen soll der Hund zeigen, dass er freudig, exakt, schnell und aufmerksam die Kommandos des Hundeführers ausführt.

Schutzdienst:

Mit der dritten Abteilung, dem Schutzdienst, komplettiert sich die Gebrauchshundeprüfung. Hier wird der Gehorsam des Hundes in Grenzfällen überprüft. Mit dem Revieren nach dem Helfer beginnt alles. Danach folgen Situationen wie Verhindern eines Fluchtversuches, Bewachen, Verhindern eines Angriffes usw..
Nur Hunde, die während der gesamten Prüfung jederzeit im Gehorsam des Hundeführers stehen, können diese hohen Anforderungen erfüllen. Der Schutzdienst stellt wohl die größte Herausforderung an das Triebverhalten, die Selbstsicherheit und die Belastbarkeit des Hundes dar.


IFH1, IFH2 und IGP-FH:

In der Fährtenhundprüfung Stufe 1 (IFH1) muss die Fährte mindestens 1200 Schritt lang sein. Dem Gelände entsprechend werden sechs rechte Winkel in den Fährten eingearbeitet. Die Fährte muss von einer frischen Verleitungsfährte zweimal gekreuzt werden. Auf der Fährte werden vier Gegenstände in unregelmäßigen Abständen abgelegt. 

Für die Fährtenhundprüfung Stufe 2 (IFH2) muss die Fährte eine Länge von 1800 Schritt aufweisen und sieben Winkel beinhalten, zwei davon spitzwinklig. Ein Schenkel der Fährte bildet einen halbkreisförmigen Bogen. Auch diese Fährte wird von einer frischen Verleitungsfährte zweimal gekreuzt. Auf der Fährte werden sieben Gegenstände abgelegt.

Die höchste Fährtenprüfung ist die IGP-FH. Hier muss der Hund an zwei Tagen jeweils eine IFH2, welche von zwei unterschiedlichen Fährtenleger gelegte wurden, ausarbeiten.



Ansprechpartner:

Marianne Liebelt

Trainingszeiten:

Mittwoch ab 17 Uhr Unterordnung und Schutzdienst
Samstag ab 14 Uhr Unterordnung und Schutzdienst
Sonntag ab 08 Uhr Fährte